Da ich nach langer Recherche in den Österreichischen Gesetzen und Bestimmungen für Drohnenflüge Nachts nichts fand bzw. es die Unterschiedlichen Aussagen zu lesen gab, habe ich bei Dronespace direkt telefonisch angefragt.
Und nun ist es klar.
Seit 01.07.2022 darf mit seiner Drohne in der Nacht fliegen wenn diese über (ein) grün blinkende(s) Positionslichter verfügt.
Auszug aus UAS.OPEN.060 Verantwortung des Fernpiloten EU
Während des Fluges
…..
g) muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug das grüne Blinklicht eingeschaltet ist.
Natürlich sind auch die anderen Bestimmung wie bei Tag gültig:
- Registrierung
- Haftplichtversichersicherung
- Betrieb nur innerhalb der Sichtweite
- Abstands und Überflugregelungen
Die Regelungen findest Du hier auf dronspace.at, dem Drohnenportal der AustroControl
Das habe ich mit meiner Drohne, der DJI Mavic 3 gleich mal in der Vollmondnacht am 13 Juli getestet. 🙂
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